Grundsätzlich unterscheidet man die Erdbestattung und die Feuerbestattung. Die Kremation ist auch die Voraussetzung für weitere Formen der Bestattung: die Seebeisetzung oder auch die naturnahe Beisetzungsform an den Wurzeln von Bäumen.
Bei einer Erdbestattung wird der Körper in einem Sarg der Erde übergeben. Während die Unversehrtheit des Körpers im Islam und Judentum nach wie vor zentral ist, sind Erd- und Feuerbestattung im Christentum inzwischen weitgehend gleichbedeutend.
Die Kremation ist die Voraussetzung für weitere Formen der Bestattung: die Seebeisetzung oder auch die naturnahe Beisetzungsform an den Wurzeln von Bäumen.
Bei der Feuerbestattung wird der Körper des Verstorbenen in einen Sarg gelegt und im Krematorium eingeäschert. Die Einäscherung wurde bereits im Altertum bei Griechen und Römern praktiziert. Erst seit dem 19. Jahrhundert hat sich die Feuerbestattung zunehmend verbreitet und ist heutzutage der Erdbestattung gleichgestellt. Die Identität des Verstorbenen wird bei der Einäscherung gewahrt.
Bei der Seebestattung wird die Asche in einer biologisch abbaubaren Spezialurne, die sich im Wasser vollständig auflöst, von einem Schiff aus ins Meer gelassen. Die Angehörigen, die diese Zeremonie auf See begleiten können, erhalten eine Seekarte mit der genauen Angabe des Beisetzungsortes. Es gibt mehrere Beisetzungsgebiete in der Ost- und Nordsee, aber auch im Pazifik, Atlantik oder Mittelmeer.
Bei der Urnenbeisetzung wird die Asche des Verstorbenen in eine Urne überführt. Diese kann in einem Grab, oder auch in einem Kolumbarium beigesetzt werden.
Bei der Baumbestattung oder auch Waldbestattung wird die Asche des Verstorbenen in einer biologisch abbaubaren Urne in der Nähe des Wurzelwerks eines Baumes beigesetzt.
Wenn ein Verstorbener zu einem nicht bekannten Zeitpunkt, ohne die Begleitung von Angehörigen und ohne namentliche Kennzeichnung auf einem Gemeinschaftsgrabfeld beigesetzt wird, handelt es sich um eine anonyme Bestattung.
Bei besonderen Wünschen, etwa der Verarbeitung der Asche eines Verstorbenen zu einem synthetischen Diamanten ist es wichtig, seinen Wunsch rechtzeitig zu Lebzeiten festzuhalten und diesen genau zu bedenken. Auch gesetzliche Bestimmungen in Deutschland sind hierbei zu beachten. Nicht alle angebotenen Bestattungsformen sind letztendlich tragfähig und für einen guten Trauerprozess bei Angehörigen förderlich.
Im Trauerfall fällt es Menschen aufgrund der emotionalen Ausnahmesituation oft schwer, klare Gedanken zu fassen. Deshalb ist es hilfreich, noch zu Lebzeiten dafür zu sorgen, dass alle nötigen Dokumente an einem bekannten Ort für Angehörige verwahrt werden.
Dies erleichtert das Auffinden bei Eintritt des Trauerfalls.
Todesbescheinigung (wird vom Arzt ausgestellt)
Personalausweis des Verstorbenen
Familienstammbuch oder Heiratsurkunde und falls der Ehepartner schon verstorben ist, dessen Sterbeurkunde
Geburtsurkunde (bei Ledigen)
Das rechtskräftige Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
Krankenversichertenkarte, Rentenbescheide, ggf. Versicherungspolicen
Ist der Sterbefall zu Hause eingetreten, verständigen Sie bitte den Hausarzt. Er wird den Verstorbenen untersuchen und die Todesbescheinigung ausstellen.
Im Krankenhaus oder Pflegeheim kümmert sich das Personal um die Verständigung des Arztes. Nehmen Sie sodann Kontakt zu uns auf. Wir besprechen mit Ihnen in aller Ruhe das weitere Vorgehen.
Bestattungen Thomas Inh. Günter Thomas
Am Spyker 9
46485 Wesel